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Rechtsmedizin

Das Zurverfügungstellen von medizinischen und naturwissenschaftlichen Kenntnissen für die Rechtspflege

Im Fachbereich Rechtsmedizin steht am Anfang meistens die Klärung der Todesart und dann erst die der Todesursache. Die Rechtsmedizin wird von der Staatsanwaltschaft beauftragt, wenn die Todesart unklar oder nicht natürlich ist. Die Feststellung der Identität und das Beantworten von Fragen zur Rekonstruktion eines Geschehensablaufs zählen hier häufig zu den zusätzlichen Aufgabenstellungen. In diesem Fach kommen Verstorbene in jeglichem Erhaltungszustand zur Untersuchung.

Die Hauptaufgabe von Human Präparatorinnen und Präparatoren besteht hier, wie auch im Fachbereich Pathologie, in der Assistenz bei den Obduktionen. Dazu gehören die Vorbereitung, die Unterstützung der Ärzte bei der Durchführung, das Ausführen von besonders aufwendigen und technisch herausfordernden Eingriffen und die fachgerechte Wiederherstellung des Leichnams als Nachsorge.

Gebiss.

Zum Aufgabengebiet gehört auch der Umgang mit Bestattern und gegebenenfalls auch mit Angehörigen. Neben der Fotografie kommen heutzutage auch weitere bildgebende Verfahren, wie die Computertomografie, zum Einsatz. Das Anfertigen von Dauerpräparaten ist in der Rechtsmedizin mittlerweile eher die Ausnahme als die Regel, dennoch sollten die gebräuchlichsten Präparationsverfahren beherrscht werden. Das weitere Aufgabengebiet ist stark abhängig von den Anforderungen des Instituts. Das kann unter anderem eine verantwortliche Mitarbeit im Bereich der Bildgebung sein, die Unterstützung von anderen Abteilungen bedeuten, das Bestellwesen und die Entsorgung von Materialien und Chemikalien beinhalten, usw.

In diesem Fachbereich benötigen Human Präparatorinnen und Präparatoren neben anatomischem Wissen auch tiefere Kenntnisse in der Traumatologie, ein hohes Maß an Flexibilität und psychischer Belastbarkeit und natürlich handwerkliches Geschick.

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